Hinweise zur CE-Kennzeichnung

Das Epson Robotersystem (Manipulatoren und Steuerungen) ist ein Gerät, das in die Fertigungsanlagen des Endverbrauchers eingebaut wird. Es handelt sich also um eine „unvollständige Maschine“ im Sinne von Artikel 1 (Anwendungsbereich) Absatz 1 (g) der Europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Gemäß Artikel 13 (Verfahren für unvollständige Maschinen) der Europäischen Maschinenrichtlinie hat Epson in der „Einbauerklärung für unvollständige Maschinen“ erklärt, dass das Epson Robotersystem mit der Europäischen Maschinenrichtlinie, der Europäischen EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und der Europäischen RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) konform ist (Einzelheiten entnehmen Sie bitte der dem Robotersystem beiliegenden Einbauerklärung für unvollständige Maschinen.) Weil das Epson Robotersystem eine „unvollständige Maschine“ ist, tragen die Epson Manipulatoren keine CE-Kennzeichnung.
Die Robotersteuerung RC700-E wird jedoch als „fertiges Produkt“ betrachtet. Epson hat separat erklärt, dass der RC700-E mit der europäischen EMV-Richtlinie und der europäischen RoHS-Richtlinie konform ist, und der RC700-E trägt die CE-Kennzeichnung als Nachweis der Konformität.